Batterienverordnung

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien und Akkus sind wir als Händler gemäß Batterieverordnung verpflichtet, Sie als Verbraucher auf folgendes hinweisen:

Sie als Endverbraucher sind gesetzlich (Batterienverordnung) zur Rückgabe aller gebrauchten Batterien und Akkus verpflichtet; eine Entsorgung über den Hausmüll ist untersagt.

Schadstoffhaltige Batterien/Akkus sind mit nebenstehenden Symbolen gekennzeichnet, die auf das Verbot der Entsorgung über den Hausmüll hinweisen. Die Bezeichnungen für das ausschlaggebende Schwermetall sind: Cc=Cadmium, Hq=Quecksilber, Pb=Blei.

Ihre verbrauchten Batterien/Akkus können Sie unentgeltlich bei den Sammelstellen Ihrer Gemeinde, unseren Filialen oder überall dort abgeben, wo Batterien/Akkus verkauft werden.

Sie erfüllen damit die gesetzlichen Verpflichtungen und leisten Ihren Beitrag zum Umweltschutz.

Die Batterien dürfen nur im entladenen Zustand bei den Rücknahmestellen abgegeben werden. Das Gebrauchsende kann z.B. bei Abschaltung des Gerätes bei Erreichung der Entladeschlussspannung oder einsetzende Funktionsbeeinträchtigung festgestellt werden).

Bei nicht vollständiger Entladung muss Vorsorge gegen Kurzschluss getroffen werden (z.B. Isolierung der Pole mit Klebestreifen) .

Die Faktor GmbH ist im BattG Melderegister des Bundes-Umweltamtes unter der Reg. Nr. 21004150 eingetragen. Die Faktor GmbH ist an einem gemeinsamen Rücknahmesystem GRS beteiltigt. Die Vertragsnummer lautet 109101377